Kostenerstattung der Krankenkassen

Die osteopathische Behandlung wird derzeit von einigen gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Dies ist jedoch sehr unterschiedlich, daher empfehle ich Ihnen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich näher über eine eventuelle Übernahme und deren Bedingungen zu informieren. Weitere Informationen zum Thema finden sie auch unter:

Bei Privatpatienten werden die Kosten entsprechend dem jeweiligen Tarif zur Übernahme von Heilpraktikerleistungen erstattet. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.